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AGBs

Allgemein

1           Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote des Elektro-Bildungs-Zentrums in Effretikon (EBZ). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

2           Rücktritt während des Kurses

Die Anmeldung gilt für die gesamte Kursdauer. Das Kursgeld ist in jedem Fall geschuldet.
Abweichungen gemäss Art. 18.

3           Kursdauer, Kursdaten und Schulungsräume

Die Kursdauer und Kursdaten sehen Sie in unseren Kursausschreibungen. Die Schulungsräume befinden sich an der Grendelbachstrasse 35 in 8307 Effretikon. Es stehen eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Diese sind für Teilnehmende von Weiterbildungskursen reserviert. Für Lernende (üK-Kurse) stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Die Leitung des EBZ entscheidet über die Benützung der Parkplätze und Gebühren.

4           Adressänderungen und Kontaktinformationen

Adressänderungen und Kontaktinformationsänderungen sind dem EBZ umgehend schriftlich zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse oder Daten nicht möglich, werden jegliche Haftungsansprüche abgelehnt.

5           Versicherungen

Das EBZ haftet nicht bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen von Gegenständen der Kursteilnehmenden.

6           Ausschluss

Kursteilnehmende, die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Kursgeld vor dem Kursantritt nicht bezahlen, können vom Kursbesuch ausgeschlossen bzw. erst nach Bezahlung des Kursgeldes zugelassen werden. Bei Nichtbezahlungen von Rechnungen für üK-pflichtige Lernende wird der Rechtsweg beschritten. Die Kursgelder sind in analoger Anwendung von Ziff. 8 geschuldet. Das EBZ behält sich vor, Schadenersatz zu fordern.

7           Geistiges Eigentum

Kursunterlagen sind das geistige Eigentum des EBZ und dürfen nur für die eigene Ausbildung verwendet werden. Das Kopieren, das Weitergeben, sowie die Benutzung für öffentliche Vorträge und Schulungen sind untersagt und benötigen die schriftliche Bewilligung durch das EBZ.

8           Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Ausschreibungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche sich aus den Ausschreibungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist Zürich.

 

 

Überbetriebliche Kurse (üK)

9           Anmeldung / Aufgebote für überbetriebliche Kurse

Lernende (1. Lehrjahr sowie Fortsetzungslehrstelle) sind durch den Lehrbetrieb beim EBZ (www.ebz.ch) via Onlineformular Anmeldung üK anzumelden. Die Lernenden werden durch das EBZ aufgeboten.

Informationen über die üK-Kurswochen nach Lehrjahr sind unter www.ebz.ch publiziert. 4 - 6 Wochen (spätestens 4 Wochen) vor Kursbeginn werden die Teilnehmer schriftlich aufgeboten, mit gleichzeitiger Verrechnung der Kurskosten. Für die Einteilung in die jeweiligen Kurse werden folgende Kriterien angewandt:

  • Berufsschultag / BMS-Tag
  • wenn möglich max. 20 % Lernende (aller Lehrjahre) aus demselben Betrieb gleichzeitig
  • wenn möglich max. 50 % Lernende (aus dem gleichen Lehrjahr) aus demselben Betrieb und Beruf gleichzeitig

Lehrjahrwiederholungen, Berufswechsel (z.B. Elektroinstallateur zu Montage-Elektriker) und Lehrvertragsauflösungen sind durch den Lehrbetrieb unverzüglich dem EBZ schriftlich zu melden.

10        Zahlungskonditionen

Mit dem Erhalt des üK-Aufgebotes ist der Lehrbetrieb verpflichtet, das Kursgeld vor Kursstart zu bezahlen.

Bei Personen mit einer Ausbildung nach Art. 32 BBV, sowie bei Repetenten, verpflichtet sich der Lehrbetrieb oder der Teilnehmer zur Zahlung des Kursgeldes vor Kursstart.

11        Abmeldung für überbetriebliche Kurse

Abmeldungen für überbetriebliche Kurse sind nur bei Krankheit oder Unfall mit der Abgabe eines ärztlichen Zeugnisses möglich.

12        Absenzmeldungen in nicht üK-freien Kurswochen

Zwingende Abwesenheiten (Militär, J+S-Kurse etc.) in nicht üK-freien Kurswochen sind dem EBZ (www.ebz.ch) via Onlineformular Ferienmeldung spätestens 60 Tage vor Beginn der Abwesenheit schriftlich zu melden.

13        Verschiebung des üK nach zugestelltem Aufgebot

Verschiebung der überbetrieblichen Kurse nach erfolgtem Aufgebot können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden. Für die Umteilung werden CHF 400.00 in Rechnung gestellt.

14        Spezielle Regelung für die Kursteilnahme im üK

Ausgefallene Kurstage im üK als Folge von Feiertagen werden in der Regel angrenzend an den Kurs vor- respektive nachgeholt. Ausgefallene Kursstunden als Folge von Berufsmittelschule werden soweit für die Erreichung der Lernziele notwendig, während den Kurstagen nachgearbeitet. Ausgefallene Kurstage wegen Krankheit, Unfall und/oder weiteren hier nicht erwähnten Absenzen werden wie folgt gehandhabt:

  • Bei Absenzen von mehr als 25 % der effektiven Kurszeit muss der gesamte Kurs wiederholt werden (liegt ein ärztliches Zeugnis vor, ist die Kurswiederholung kostenlos).
  • Absenzen kleiner als 25 % der effektiven Kurszeit werden nicht nachgeholt; nicht erreichte Lernziele werden im Kurs-Ausweis schriftlich festgehalten.

15        Staatsbeiträge für überbetriebliche Kurse

Die überbetrieblichen Kurse erhalten Staatsbeiträge. Die Staatsbeiträge sind in der Kurskostenkalkulation berücksichtigt, die verrechneten Kurskosten entsprechen den um die Staatsbeiträge reduzierten, effektiven Kosten. Die Höhe der Staatsbeiträge ist gemäss SBBK-Ansätzen geregelt (Staatsbeitrag 1). Die Kantone können einen freiwilligen Beitrag aus dem Berufsbildungsfonds (BBF) ausrichten. Dieser wird nach geltendem Recht offen ausgewiesen und den Kursgebühren in Abzug gebracht. Die Kalkulation der Kurskosten basiert auf der Grundlage der Staatsbeiträge des Kantons Zürich. Das EBZ behält sich das Recht vor, bei Lernenden mit ausserkantonalen Lehrverträgen diesen Staatsbeitrag 1 zusätzlich zu den Netto-Kurskosten in Rechnung zu stellen.

 

Weiterbildung (WB)

16        Anmeldung für Weiterbildungskurse

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Online-Anmeldeformular auf der EBZ-Homepage (www.ebz.ch). Durch die schriftliche Anmeldungsbestätigung seitens EBZ kommt der Unterrichtsvertrag zustande. Kursspezifische Bestimmungen sind in den Kursbroschüren oder den Kursbeschreibungen auf der EBZ-Website enthalten und sind ebenfalls integrierender Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Die Kursteilnehmenden verpflichten sich mit der Anmeldung zur Bezahlung des Kursgeldes und bleiben gegenüber dem EBZ-Schuldner des Kursgeldes, dies auch bei einer allenfalls anders lautenden Rechnungsadresse (z.B. Arbeitgeber etc.). Alle Preise verstehen sich exklusiv MWST.

17        Zahlungskonditionen

Mit dem Zustandekommen des Unterrichtsvertrages gemäss Artikel 16, ist der Kursteilnehmer verpflichtet, das Kursgeld gemäss den ausgeschriebenen Konditionen zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins erhebt das EBZ ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 15.00 pro Schreiben, ab der dritten Mahnung CHF 20.00 pro Schreiben. Auch bei anderweitigen Rechnungsadressen (z.B. des Arbeitgebers) bleibt der Kursteilnehmer Schuldner des Geldes. In Ausnahmefällen und in Absprache mit dem EBZ besteht die Möglichkeit das Kursgeld in 3 Raten zu bezahlen. Unabhängig davon wie hoch die Raten sind, wird eine Servicegebühr von CHF 10.00 pro Rate verrechnet.

18        Abmeldung der Weiterbildungskurse

Abmeldungen, Umbuchungen, Verschiebungen usw. sind dem EBZ schriftlich mitzuteilen.

Für Abmeldungen von einem Kurs, Lehrgang oder einer gebührenpflichtigen Prüfung, werden Umtriebsentschädigungen verrechnet. Diese sind wie folgt:

18.a   Kurse und Lehrgänge von einer Gesamtdauer von mehr als 5 Tagen

  • Bis 30 Tage vor Lehrgangs- oder Kursbeginn CHF 100.00.
  • 30 Tage oder weniger vor Lehrgangs- oder Kursbeginn, 50 % der Brutto Kurs- oder Lehrgangskosten, anteilmässig des ersten Kurs- oder Lehrgangsquartals, mindestens jedoch CHF 400.00.
  • Bei einem Rücktritt während des Lehrganges oder Kurses gilt der Unterrichtsvertrag für die gesamte Kurs oder Lehrgangsdauer. Ein vorzeitiger Rücktritt aus einem Kurs oder Lehrgang bzw. eine Kündigung vor Beendigung des Kurses oder Lehrganges ist nur auf Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) möglich und muss dem EBZ mindestens vier Wochen vor dem Quartalsende (Eingang EBZ) mit eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden. Das Kurs- oder Lehrgangsgeld ist anteilsmässig bis zum betreffenden Quartalsende geschuldet.

18.b   Kurse und Lehrgänge bis 5 Tage

  • Bis 30 Tage vor Kurs- oder Lehrgangbeginn CHF 100.00.
  • 30 Tage oder weniger vor Kurs- oder Lehrgangbeginn, 50 % der Brutto Kurs- oder Lehrgangskosten, mindestens CHF 200.00.
  • Bei einem Rücktritt während des Lehrganges oder Kurses erfolgen keine Rückerstattungen. Es ist möglich, dass der Lehrgang oder Kurs durch einen Ersatzteilnehmer besucht werden kann.

18.c   Gebührenpflichtige Prüfungen

  • Bis 30 Tage vor der Prüfung CHF 100.00.
  • 30 Tage oder weniger vor Prüfungsbeginn, 50 % der Brutto- Prüfungskosten, mindestens CHF 200.00.

 

19        Programm- und Preisänderungen, Kursteilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen

Wir behalten uns vor, Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Die Inhalte der Ausschreibungen sind integrierte Bestandteile der AGB. Fallen Lektionen aus Gründen aus, welche das EBZ zu vertreten hat, werden sie grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche der Kursteilnehmenden sind ausgeschlossen.

Kann der Kursteilnehmende an Lektionen oder Kursen/Lehrgänge aus Gründen nicht teilnehmen, die nicht das EBZ zu vertreten hat, so hat der Lehrgang- oder Kursteilnehmende weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse/Lehrgänge. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit, Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung oder Versäumnis des Lektionen-Besuches und dergleichen. Die Teilnehmenden können auf eigene Rechnung eine Annullations-Versicherung für Verhinderungen an der Kursteilnahme wegen Krankheiten und Unfall abschliessen.

20        Unterrichtsgestaltung

Das EBZ ist berechtigt, Unterrichtsteile im Fernunterricht zu erteilen, sofern es in der Kursausschreibung entsprechend erwähnt ist.

21        Einfluss durch höhere Gewalt

Im Falle von Einflüssen aus höherer Gewalt oder einer Pandemie/Epidemie kann das EBZ das Angebot wo möglich auf digitalen Fernunterricht umstellen was in dieser Zeit als gleichwertiges Angebot zum Präsenzunterricht gilt.

22        Beiträge der PK Zürich für Weiterbildung

Die Paritätische Kommission Zürich (PK ZH) unterstützt die von ihr anerkannten Kurse am EBZ. Die aktuellen Beiträge richten sich nach den Reglementen und Bestimmungen der PK-ZH (www.pkzh.org, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., 044 242 60 77).

23        Durchführung der Weiterbildungskurse

Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich das EBZ vor, einen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. Wird der Kurs nicht durchgeführt, werden bereits bezahlte Kursgebühren rückerstattet. Bei Verschiebungen können sich Kursteilnehmende bis 7 Tage nach Bekanntgabe der Terminänderung kostenlos von der Veranstaltung abmelden.

 

Bewilligt: 09.09.2024, Leitender Ausschuss EIT.zürich / EBZ

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Hybrid-Schooling

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Wir bieten unterschiedliche Lösungsansätze für das Hybrid-Schooling an – sei dies mit Webcam (Autotracking), Mikrofon, Beamer und digitalem Flipchart.

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