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AGBs

Allgemein

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Angebote des Elektro-Bildungs-Zentrums in Effretikon (EBZ). Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Form.

2. Rücktritt während des Kurses

Die Anmeldung gilt für die gesamte Kursdauer. Das Kursgeld ist in jedem Fall geschuldet. Abweichung Art. 18

3. Kursdauer, Kursdaten und Schulungsräume

Die Kursdauer und Kursdaten sehen Sie in unseren Kursausschreibungen. Die Schulungsräume befinden sich an der Grendelbachstrasse 35 in 8307 Effretikon. Es stehen eine beschränkte Anzahl Parkplätze zur Verfügung. Diese sind für Teilnehmende von Weiterbildungskursen reserviert. Für Lernende (üK-Besuch) stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Die Leitung des EBZ entscheidet über die Benützung der Parkplätze.

4. Adressänderungen

Adressänderungen sind dem EBZ umgehend zu melden. Sind Postzustellungen oder Mitteilungen infolge fehlerhafter oder falscher Adresse nicht möglich, werden jegliche Haftungsansprüche abgelehnt.

5. Versicherungen

Das EBZ haftet nicht für Verlust und Diebstahl von Gegenständen der Kursteilnehmenden.

6. Ausschluss

Kursteilnehmende, die den Anforderungen der Schule nicht genügen, dem Unterricht unbegründet fernbleiben, sich ungebührlich benehmen, die Hausordnung verletzen oder das Kursgeld vor dem Kursantritt nicht bezahlen, können vom Kursbesuch ausgeschlossen bzw. erst nach Bezahlung des Kursgeldes zugelassen werden. Bei Nichtbezahlungen von Rechnungen für ÜK- Pflichtige Lernende wird der Rechtsweg beschritten. Die Kursgelder sind in analoger Anwendung von Ziff. 8 geschuldet. Das EBZ behält sich vor, Schadenersatz zu fordern.

7. Geistiges Eigentum

Kursunterlagen sind das geistige Eigentum des EBZ und dürfen nur für die eigene Ausbildung verwendet werden. Das Kopieren, die Benutzung für öffentliche Vorträge und Schulungen sind untersagt und benötigen die schriftliche Bewilligung durch das EBZ.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf die Ausschreibungen und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand für sämtliche sich aus den Ausschreibungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergebenden Streitigkeiten ist Zürich.

 

überbetriebliche Kurse

9. Anmeldung / Aufgebote  für überbetriebliche Kurse

Informationen über die üK-Kurswochen nach Lehrjahr sind unter www.ebz.ch publiziert. 4 - 6 Wochen (spätestens 4 Wochen) vor Kursbeginn wird schriftlich aufgeboten, mit gleichzeitiger Verrechnung der Kurskosten. Lernende (1. Lehrjahr sowie Fortsetzungslehrstelle) sind durch den Lehrbetrieb beim EBZ anzumelden. Die Lernenden werden durch das EBZ aufgeboten. Für die Einteilung in die jeweiligen Kurse werden folgende Kriterien angewandt:

  • Berufsschultag / BMS-Tag
  • wenn möglich max. 20 % Lernende (alle Lehrjahre) aus demselben Betrieb gleichzeitig
  • wenn möglich max. 50 % Lernende (aus dem gleichen Lehrjahr) aus demselben Betrieb und Beruf gleichzeitig

Lehrjahrwiederholungen, Berufswechsel (z. B. Elektroinstallateur zu Montage-Elektriker) und Lehrvertragsauflösungen sind durch den Lehrbetrieb unverzüglich ans EBZ zu melden.

10. Zahlungskonditionen

Mit dem üK Aufgebot ist der Lehrbetrieb verpflichtet, das Kursgeld vor Kursstart zu bezahlen. Bei Personen mit einer Ausbildung nach Art. 32 BBV sowie Repetenten verpflichtet sich der Lehrbetrieb oder der Teilnehmer zur Zahlung des Kursgeldes vor Kursstart.

11. Abmeldung für überbetriebliche Kurse

Abmeldungen für überbetriebliche Kurse sind nur bei Krankheit oder Unfall mit Abgabe eines ärztlichen Zeugnisses möglich.

12. Absenzmeldungen in nicht üK-freien Schulwochen

Zwingende Abwesenheiten (Militär, J+S-Kurse etc.) während den Kurszeiten 
üK-EBZ sind spätestens 60 Tage vor Beginn der Abwesenheit schriftlich zu melden (Formular Ferienmeldung  auf www.ebz.ch).

13 Verschiebung des üK nach zugestelltem Aufgebot

Verschiebung der überbetrieblichen Kurse nach erfolgtem Aufgebot können nur in begründeten Ausnahmefällen bewilligt werden. Für die Umteilung werden CHF 400.00 in Rechnung gestellt.

14. Spezielle Regelung für die Kursteilnahme im üK

Ausgefallene Kurstage im üK als Folge von Feiertagen werden in der Regel angrenzend an den Kurs vor- respektive nachgeholt. Ausgefallene Kursstunden als Folge von Berufsmittelschule werden soweit für die Erreichung der Lernziele notwendig, während den Kurstagen nachgearbeitet. Ausgefallene Kurstage wegen Krankheit, Unfall und/oder weiteren hier nicht erwähnten Absenzen werden wie folgt gehandhabt:

Bei Absenzen von mehr als 25 % der effektiven Kurszeit muss der Kurs wiederholt werden (liegt ein ärztliches Zeugnis vor, ist die Kurswiederholung kostenlos).

Absenzen bis 25 % der effektiven Kurszeit werden nicht nachgeholt; nicht erreichte Lernziele werden im Kurs-Ausweis schriftlich festgehalten.

15. Staatsbeiträge für überbetriebliche Kurse

Die überbetrieblichen Kurse erhalten Staatsbeiträge. Die Staatsbeiträge sind in der Kurskostenkalkulation berücksichtigt, die verrechneten Kurskosten entsprechen den, um die Staatsbeiträge reduzierten, effektiven Kosten. Die Höhe der Staatsbeiträge ist gemäss SBBK-Ansätzen geregelt (Staatsbeitrag 1). Die Kantone können einen freiwilligen Beitrag aus dem Berufsbildungsfonds (BBF) ausrichten. Dieser wird nach geltendem Recht offen ausgewiesen und den Kursgebühren in Abzug gebracht. Die Kalkulation der Kurskosten basiert auf der Grundlage der Staatsbeiträge des Kantons Zürich. Das EBZ behält sich das Recht vor, bei Lernenden mit ausserkantonalen Lehrverträgen diesen Staatsbeitrag 1 zusätzlich zu den Netto-Kurskosten in Rechnung zu stellen.

 

Weiterbildung

16 Anmeldung für Weiterbildungskurse

Die Anmeldung erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular oder via Internet auf der  EBZ-Homepage. Durch die schriftliche Anmeldungsbestätigung seitens EBZ kommt der Unterrichtsvertrag zustande. Kursspezifische Bestimmungen sind in den Kursbroschüren oder den Kursbeschreibungen auf der EBZ-Website enthalten und sind ebenfalls integrierender Bestandteil des Unterrichtsvertrages. Die Kursteilnehmenden verpflichten sich mit der Anmeldung zur Bezahlung des Kursgeldes und bleiben gegenüber dem EBZ Schuldner des Kursgeldes, dies auch bei einer allenfalls anders lautenden Rechnungsadresse 
(z. B. Arbeitgeber etc.). Alle Preise verstehen sich exklusive 7.7 % MWST.

17. Zahlungskonditionen

Mit dem Zustandekommen des Unterrichtsvertrages gemäss Pkt. 16, ist der Kursteilnehmer verpflichtet, das Kursgeld gemäss den ausgeschriebenen Konditionen zu bezahlen. Bei Nichteinhaltung des Zahlungstermins kann das EBZ ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr verrechnen. Auch bei anderweitigen Rechnungsadressen (z.B. des Abreitgebers) bleibt der Kursteilnehmer Schuldner des Geldes.

18. Abmeldung der Weiterbildungskurse

Abmeldungen, Umbuchungen, Verschiebungen usw. sind dem EBZ schriftlich mitzuteilen.

a. Lehrgänge von einer Gesamtdauer von mehr als 5 Tagen

  • Meldet sich ein Teilnehmer vor Kursbeginn ab, wird folgender Anteil des Lehrganggeldes für Umtriebsentschädigung verrechnet:

    Bis 30 Tage vor Kursbeginn CHF 100.00
    Nach 30 Tagen vor Kursbeginn 50 % der Brutto- Kurskosten, anteilmässig des ersten Kursquartals, mindestens jedoch CHF 400.00

  • Rücktritt während des Lehrganges

Der Unterrichtsvertrag gilt für die gesamte Lehrgangsdauer. Ein vorzeitiger Rücktritt aus einem Lehrgang bzw. eine Kündigung vor Beendigung des Lehrganges ist nur auf Quartalsende (31. März, 30. Juni, 30. September und 31. Dezember) möglich und muss dem EBZ mindestens vier Wochen vor dem Quartalsende (Eingang EBZ) mit eingeschriebenem Brief mitgeteilt werden. Das Kursgeld ist anteilsmässig bis zum betreffenden Quartalsende geschuldet.

b. Kurse bis 5 Tage

Meldet sich ein Kursteilnehmer vor Kursbeginn ab, wird folgender Anteil des Kursgeldes für Umtriebsentschädigungen verrechnet:

Bis 30 Tage vor Kursbeginn CHF 100.00
Nach 30 Tagen vor Kursbeginn 50 % der Brutto- Kurskosten, mindestens CHF 200.00

- Rücktritt während der Kurszeit

Es werden keine Rückerstattungen gemacht. Es ist möglich, dass der Kurs durch einen Ersatzteilnehmer besucht wird.

c. Gebührenpflichtige Prüfungen

Meldet sich ein Kursteilnehmer vor Prüfungsbeginn ab, wird folgender Anteil des Kursgeldes für Umtriebsentschädigungen verrechnet:

Bis 30 Tage vor Kursbeginn CHF 100.00
Nach 30 Tagen vor Kursbeginn 50 % der Brutto- Kurskosten, mindestens CHF 200.00

19. Programm- und Preisänderungen, Kursteilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen

Wir behalten uns vor, Programm- und Preisänderungen vorzunehmen. Die Inhalte der Ausschreibungen sind integrierte Bestandteile der AGB. Fallen Lektionen aus Gründen aus, welche das EBZ zu vertreten hat, werden sie grundsätzlich nachgeholt. Weitere Ansprüche der Kursteilnehmenden sind ausgeschlossen.
Kann der Kursteilnehmende an einer Lektion oder einem Kurs aus Gründen nicht teilnehmen, die nicht das EBZ zu vertreten hat, so hat er weder Anspruch auf Rückvergütung noch auf Vor- oder Nachholen der versäumten Lektionen oder Kurse. Als solche Gründe gelten insbesondere Verhinderungen wegen Ferien, berufsbedingter Abwesenheit, Krankheit/Unfall, familiärer Verpflichtungen, Militärdienst, Verspätung/Versäumnis des Lektionenbesuches und dergleichen. Die Teilnehmenden können auf eigene Rechnung eine Annullations-Versicherung für Verhinderungen an der Kursteilnahme wegen Krankheiten und Unfall abschliessen.

20. Unterrichtsgestaltung

Das EBZ ist berechtigt, Unterrichtsteile im Fernunterricht zu erteilen, sofern es in der Kursausschreibung entsprechend erwähnt ist.

21. Einfluss durch höhere Gewalt

Im Falle von Einflüssen aus höherer Gewalt oder einer Pandemie/Epidemie kann das EBZ das Angebot wo möglich auf digitalen Fernunterricht umstellen was in dieser Zeit als gleichwertiges Angebot zum Präsenzunterricht gilt.

22. Beiträge der PK Zürich für Weiterbildung

Die Paritätische Kommission Zürich (PK ZH) unterstützt die von ihr anerkannten Kurse am EBZ. Die aktuellen Beiträge richten sich nach den Reglementen und Bestimmungen der PK-ZH (www.pkzh.org, Tel. 044 242 60 77).

23.Durchführung der Weiterbildungskurse

Bei ungenügender Teilnehmerzahl behält sich das EBZ vor, einen Kurs zu annullieren oder zu verschieben. Wird der Kurs nicht durchgeführt, werden bereits bezahlte Kursgebühren rückerstattet. Bei Verschiebungen können sich Kursteilnehmende bis 7 Tage nach Bekanntgabe der Terminänderung kostenlos von der Veranstaltung abmelden.

 

Bewilligt: 11.11.2020, Kommission EBZ

Gültig: 23.11.2020

Hybrid-Schooling

Videokonferenz
Wir bieten unterschiedliche Lösungsansätze für das Hybrid-Schooling an – sei dies mit Webcam (Autotracking), Mikrofon, Beamer und digitalem Flipchart.

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8307 Effretikon

Elektro-Bildungs-Zentrum

Grendelbachstrasse 35

Postfach

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Montag - Freitag:

07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.30 Uhr

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